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Gebühren

Gebühren / Tierärztlicher Notdienst - Die Pferdetierärzte

Tierärztliche Leistungen werden nach der aktuell gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Eine Unterschreitung dieser ist rechtlich nicht zulässig.

Achtung: Seit Februar 2020 wurde die sogenannte „Notdienstgebühr“ eingeführt!

Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt.

Hierzu wurde geregelt, dass im Notdienst eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden muss. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.

Unsere regulären Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten, sowie an Feiertagen und Wochenenden, gelten ab sofort die o. g. Regelungen der Vierten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung. Gebühren / Tierärztlicher Notdienst – Die Pferdetierärzte